Das grundsätzliche Gehalt für Erziehungsstellen setzt sich aus einem Pflegegeld und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Das Pflegegeld deckt materielle Aufwendungen wie Kleidung und Nahrung und wird je nach Alter des Kindes gestaffelt. Der Erziehungsbeitrag ist eine steuerfreie Aufwandentschädigung für die pädagogische Leistung. Zusätzlich gibt es Zuschüsse und Beihilfen, etwa für Kleidung, Klassenfahrten oder Fördermaßnahmen. Weitere Details finden Sie hier: https://www.indigo-erziehungsstellen.de/post/wieviel-geld-erziehungsstelle
Das grundsätzliche Gehalt für Erziehungsstellen setzt sich aus einem Pflegegeld und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Das Pflegegeld deckt materielle Aufwendungen wie Kleidung und Nahrung und wird je nach Alter des Kindes gestaffelt. Der Erziehungsbeitrag ist eine steuerfreie Aufwandentschädigung für die pädagogische Leistung. Zusätzlich gibt es Zuschüsse und Beihilfen, etwa für Kleidung, Klassenfahrten oder Fördermaßnahmen. Weitere Details finden Sie hier: https://www.indigo-erziehungsstellen.de/post/wieviel-geld-erziehungsstelle