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Welche finanziellen Aufwendungen kann ich als Erziehungsstelle erwarten?

Aktualisiert: 29. Aug.


Geldscheine liegen auf einem Tisch

Setzt man sich mit dem Entschluss, eine Erziehungsstelle zu werden, auseinander ist ein nicht unwesentlicher Aspekt die Möglichkeiten durch bestimmte Beihilfen und finanzielle Aufwendungen als Unterstützung in Erfahrung zu bringen.


Beratend und offen für Ihre Fragen steht Ihnen dabei ein Erziehungsstellenträger (bspw. INDIGO Erziehungsstellen) zur Seite.


Kurz und knapp: Als Erziehungsstelle erhalten Sie verschiedene finanzielle Aufwendungen und Unterstützungen, die eine gute Betreuung des Kindes unter Berücksichtigung der anfallenden Lebenskosten berücksichtigen.


Die zu erhaltenden finanziellen Aufwendungen werden unterteilt in materielle Aufwendungen (Pflegegeld) und dem Erziehungsbeitrag.


Zur Veranschaulichung dient dabei folgende Tabelle unter Berücksichtigung des Alters des Kindes:

Alter des Kindes

Pflegegeld

Erziehungsbeitrag

bis Vollendung des 7. Lebensjahres

731,00€

1407,00€

vollendetes 7. Lebensjahr bis vollendetes 14. Lebensjahr

864,00€

1407,00€

vollendetes 14. Lebensjahr bis vollendetes 18. Lebensjahr (in Einzelfällen auch junge Volljährige)

1025,00€

1407,00€

Diese Regelungen gelten für Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Dokumentationen des LVR Landesverband Rheinland zum Thema finanzielle Aufwendungen für Erziehungsstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Sie möchten Erziehungsstelle oder Bereitschaftspflege werden? – Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!




Der Erziehungsbeitrag ist als steuerfreie Aufwandentschädigung für besondere pädagogische Leistungen zu verstehen. Das Pflegegeld dient dazu, den Bedarf der materiellen Aufwendungen, wie beispielsweise Kleidung, Nahrung und Taschengeld, zu decken und wird dem Alter des Kindes entsprechend erhöht.


Die Gewährung von Zuschüssen oder einmaliger Beihilfen ist gem. §39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Dies bedeutet, dass insbesondere Zuschüsse und Beihilfe gewährt werden für:


  • die Erstausstattung der Kleidung

  • Urlaubs- und Ferienreisen, sowie Klassenfahrten

  • Einschulung/ Übergang zur weiterführenden Schule

  • Fördermaßnahmen

  • Weihnachtsbeihilfe


Die Höhe der zu übernehmenden Kosten und Beihilfen richtet sich je nach Stadt und Kommune. Ebenso können Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt des Kindes, die nicht durch die laufenden Leistungen gedeckt werden, auf Antrag beim zuständigen Jugendamt gewährt werden. Hierzu können beispielsweise besondere Fahrtkosten zu medizinischen und/oder therapeutischen Zwecken oder Leistungen der Krankenhilfe, gezählt werden.


Wenn Sie sich für den Weg einer Erziehungsstelle entscheiden, tauchen oft viele Fragen und Unsicherheiten auf. In solchen Momenten ist es entscheidend, einen erfahrenen Experten an Ihrer Seite zu haben, der Sie professionell begleitet und unterstützt.



Wir sind Ihre Ansprechpartner mit jahrelanger Erfahrung


Indigo Geschäftsführung

INDIGO Erziehungsstellen bietet systemische Beratung, SAFE-Mentoring und Elterntrainings an. Als ausgebildete Kinder- und Jugendcoaches fördern wir das Potenzial von Kindern und Jugendlichen. Wir vermitteln Erziehungs- und Bereitschaftspflegestellen und entwickeln kreative, individuelle Lösungen für Schutz, Sicherheit und Orientierung.



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