
Herkunft – leibliche Eltern – an sie denken wir oft, wenn wir das Wort Besuchskontakt lesen. Für viele Pflegeeltern wird dieses Thema am Anfang entweder als sehr unbedeutend oder riesig groß wahrgenommen. Die Wahrheit über Umgangskontakte von Pflegekindern liegt aber irgendwo dazwischen.
Vorab: enge Bindungs – und/oder Beziehungspersonen haben grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem betroffenen Kind. Alle weiteren Regelungen werden über das Familiengericht oder im gegenseitigen Einverständnis mit diesen Personen getroffen. Als Bezugspersonen gelten in der Regel leibliche Eltern, Geschwister, Großeltern oder andere direkte Verwandte, in wenigen Fällen auch Stiefeltern.
Besuchskontakte sind für Pflegekinder im Normalfall wichtig und richtig. Sie ermöglichen den Erhalt einer Beziehung und eines Kontaktes zu den Bezugspersonen aus seinem Herkunftssystem. In den allermeisten Fällen reden wir vor allem von Elternteilen, im Weiteren auch von Geschwistern und/ oder Großeltern. Wie oft und lange ein Kind Besuchskontakte hat ist sowohl vom Alter des Kindes, als auch der Beziehung zwischen dem Kind und der Person und der Zuverlässigkeit der Bezugsperson abhängig. Auch kommt es bei der Häufigkeit auf die Art von Pflegestelle an. Nachfolgend eine grobe Orientierung, wie Umgänge klassischerweise in funktionierenden Systemen aussehen können:
In Bereitschaftspflege: Bei einem ungeklärten Status des Kindes können Sie von der Häufigkeit von Besuchskontakten zwischen mindestens einmal die Woche bis hin zu alle zwei Tage ausgehen.
Bei Kristallisierung auf einen längeren Prozess bis zur endgültigen Klärung der Unterbringung des Kindes alle vierzehn Tage.
In Dauerpflegestellen: Während der Anbahnung, also des laufenden Umzugsprozesses des Kindes und in der ersten Zeit nach dem Einzug, werden Besuchskontakte in der Regel ausgesetzt, damit das Kind in Ruhe ankommen kann. Anschließend zeigt die Erfahrung, dass man von einer Häufigkeit zwischen einmal im Monat und einmal alle drei oder sogar nur alle sechs Monate ausgehen kann.
Eine weitere Möglichkeit des Umgangs zwischen Bezugsperson und Kind sind beispielsweise Telefonate diese werden dann von Seiten des Pflegestellen mit unterdrückter Rufnummer oder über das Telefon der Beratung geführt.
Wichtig bei allen Umgangskontakten: Sie führen diese nie alleine und nie bei sich privat zu Hause durch! Diese werden über die Beratung Ihres Trägers organisiert und in dessen Räumlichkeiten durchführt.
In seltenen Fällen kann es bei Jugendlichen auch zu ganztägigen oder Übernachtungskontakten im Umfeld der Bezugspersonen kommen. Dies ist aber kein Regelfall und bedarf sehr guter Grundvoraussetzungen im Pflege – und Herkunftssystem und findet nie ohne Absprache mit dem Jugendamt statt.
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