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Was ist eine Adoption?

Autorenbild: Indigo Indigo

Aktualisiert: 29. Aug. 2024

Zwei Männer heben ein Kind an den Armen hoch

Ein Kind aufnehmen, es zu umsorgen und zu lieben, das ist für viele Menschen aus verschiedensten Gründen ein großer Wunsch. Dabei entsteht im Prozess oft die Frage nach einer Adoption oder doch eine Pflegefamilie werden zu wollen? Dabei ist meist nicht klar ersichtlich, was die Unterschiede Familienmodellen sind. Daher möchten wir Ihnen mit diesem und dem nachfolgenden Beitrag einen kurzen Überblick zum Thema Adoption und den Unterschieden, beziehungsweise den Vor- und Nachteilen zwischen Adoptionen und Pflegestellen aufzeigen.


Adoption: Adoption bezieht sich auf die dauerhafte, vollumfängliche Aufnahme eines Kindes, die über ein gerichtliches Urteil zum einzig gültigen Verwandtschaftsverhältnis bestimmt wird.

Adoption gibt es in verschiedenen Formen:


  1. Fremdadoption: Bezeichnet die Volladoption eines Kindes von fremden Eltern. Diese können sowohl als Inlandsadoption, als auch als Auslandsadoption erfolgen.

  2. Stiefkindadoption: Bezeichnet eine „Teiladoption“ bei dem ein Kind von dem/r Partner/in seines Elternteils adoptiert wird. Dies kann auch erfolgen, wenn das zweite leibliche Elternteil noch lebt. Diese Art der Adoption muss aktuell auch noch in homosexuellen Partnerschaften mit leiblichem Kind erfolgen, damit beide Partner/innen eingetragene Elternteile sein können.

  3. Verwandtenadoption: Bezeichnet die Adoption eines verwandten Kindes, zum Beispiel der Nichte oder des Enkels.

  4. Pflegekindadoption: Hierbei handelt es sich um einen eher unüblichen Prozess im Rahmen von Pflegefamilien, in denen die Pflegefamilie das ihnen anvertraute Kind adoptiert. 

  5. Sukzessivadoption: Bezeichnet Adoptionen von Kindern, die von Familien durchgeführt werden, die bereits erfolgreich ein Kind adoptiert haben. 

  6. Erwachsenenadoption: Eine volljährige Person geht mit einer Bezugsperson (z.B. Pflegeeltern) den Weg der Adoption.

 

Mit Ausnahme von der Erwachsenenadoption bezieht sich Adoption immer auf ein minderjähriges Kind. Um ein Kind zu adoptieren muss ein familiengerichtliches Verfahren angestrebt werden, denn nur durch das gerichtliche Urteil ist eine Adoption rechtskräftig. Dabei gilt es zu beachten, dass noch lebende Elternteile der Adoption ihres Kindes durch Dritte zustimmen müssen. Sollte dies nicht erfolgen, muss die Einwilligung gerichtlich ersetzt werden. Die Einwilligung der leiblichen Eltern ist unabhängig von deren Sorgerechtsstatus.

 

Mit Rechtsgültigkeit der Adoption hat das Kind zu seinen Adoptiveltern den gleichen Status, wie ein leibliches Kind. Die Adoptiveltern sind für die gewissenhafte Ausübung des Sorgerechts verantwortlich, haben Unterhaltspflichten, es gelten die normalen Erbschaftsregeln und das Kind trägt ab diesem Zeitpunkt den Familiennamen der Adoptiveltern.


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